Bildungskreditprogramm des Bundes
Durch das Bildungskreditprogramm des Bundes wird ein zeitlich befristeter, zinsgünstiger Kredit zur Unterstützung von Studierenden und Schülern in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen angeboten. Da der Bund gegenüber der auszahlenden KfW-Bankengruppe eine Ausfallbürgschaft übernimmt, wird für Auszubildende, die häufiger keine Sicherheiten stellen können, ein Angebot geschaffen, das auf dem Kapitalmarkt nicht verfügbar ist.
Der Bildungskredit kann bei Auszubildenden, die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten, zur Finanzierung von außergewöhnlichem, nicht durch das BAföG erfasstem Aufwand (z.B. besondere Studienmaterialien, Exkursionen, Schul- oder Studiengebühren) zusätzlich zur BAföG-Förderung gewährt werden. Bei nicht nach dem BAföG Geförderten soll der Bildungskredit der Sicherung und Beschleunigung der Ausbildung dienen.
Ein Rechtsanspruch auf den Bildungskredit besteht nicht.
Voraussetzungen
Den Bildungskredit können volljährige Schüler im vorletzten oder letzten Jahr einer berufsqualifizierenden Ausbildung sowie Studierende in einer fortgeschrittenen Phase ihrer Ausbildung erhalten. Dazu gehören Studierende, die
- die Zwischenprüfung ihres Studiengangs bestanden haben, oder eine schriftliche Erklärung der Ausbildungsstätte vorlegen, aus der hervorgeht, dass in dem Studiengang eine Zwischenprüfung nicht vorgesehen ist und die üblichen Leistungen erbracht wurden,
- den ersten Teil ihres Konsekutivstudiengangs erfolgreich abgeschlossen haben,
- ein Master- oder Magisterstudium im Sinne des Paragraph 19 des Hochschulrahmengesetzes (HRG) oder ein postgraduales Diplomstudium im Sinne des Paragraph 18 Abs. 1 Sätze 1 bis 3 HRG betreiben,
- ein Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudium betreiben und bereits über einen Abschluss in einem grundständigen Studiengang verfügen
- oder die an einem in- oder ausländischen Praktikum teilnehmen, das im Zusammenhang mit dem Studium durchgeführt wird.
Gefördert werden nur Ausbildungen an Ausbildungsstätten, die in den Förderbereich des BAföG einbezogen sind. Der Bildungskredit kann auch für den Besuch einer ausländischen Ausbildungsstätte gewährt werden, wenn er dem Besuch einer inländischen Ausbildungsstätte gleichwertig ist. Darüber hinaus ist die Bewilligung des Kredits auch während der Teilnahme an einem Praktikum möglich, das im Zusammenhang mit dem Besuch einer anerkannten oder gleichwertigen Ausbildungsstätte durchgeführt wird.
Der Bildungskredit wird Deutschen im Sinne des Grundgesetzes sowie Ausländern, die zu einer der in Paragraph 8 BAföG genannten Gruppen gehören, gewährt. Der Kredit wird nur bis zum Ende des Monats geleistet, in dem der Auszubildende das 36. Lebensjahr vollendet.
Die Inanspruchnahme des Bildungskredits ist grundsätzlich nur bis zum Ende des 12. Hochschulsemesters möglich. Über das Ende des 12. Studiensemesters hinaus kann der Kredit Auszubildenden an Hochschulen dann gewährt werden, wenn sie zur Abschlussprüfung zugelassen sind und die Prüfungsstelle ihnen bescheinigt, dass sie die Ausbildung innerhalb des möglichen Förderzeitraums abschließen können.
Das Einkommen und Vermögen des Auszubildenden oder seiner Eltern spielt keine Rolle.
Umfang des Kredits
Der Bildungskredit wird monatlich im voraus in Raten von 300 Euro durch die KfW-Bankengruppe ausgezahlt. Innerhalb eines Ausbildungsabschnitts können bis zu 24 Monatsraten bewilligt werden. Die Zahl der Monatsraten kann auf Antrag auf eine geringere Anzahl, jedoch nicht auf weniger als drei, beschränkt werden. Die Teilung des Gesamtkredits in mehr als zwei Teile ist nicht möglich.
Der Kredit ist von der Auszahlung an zu verzinsen. Bis zum Beginn der Rückzahlung werden die Zinsen gestundet. Als Zinssatz erhebt die KfW-Bankengruppe die European Offered Rate (EURIBOR) mit einer Laufzeit von 6 Monaten zuzüglich eines Aufschlags von einem Prozent.
Antragsverfahren und Beratung
Der Bildungskredit ist schriftlich beim Bundesverwaltungsamt in 50728 Köln (Antragsformulare sind sowohl dort als auch bei den Ämtern für Ausbildungsförderung erhältlich) oder im Internet zu beantragen. Das Bundesverwaltungsamt erteilt bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen einen Bewilligungsbescheid, der den Auszubildenden berechtigt, einen Kreditvertrag mit der KfW-Bankengruppe abzuschließen. Das dem Bewilligungsbescheid beigefügte Vertragsangebot muss innerhalb eines Monats angenommen und unterzeichnet an die KfW-Bankengruppe geschickt werden. Die Auszahlung erfolgt direkt durch die KfW-Bankengruppe.
Das Bundesverwaltungsamt hat zum Bildungskredit ein Beratungstelefon unter der Nummer 0221/7584492 eingerichtet.