Sing- und Musikschulen
Das Sing- und Musikschulwesen hat in Bayern insbesondere seit der Gründung des Verbands Bayerischer Sing- und Musikschulen im Jahr 1970 einen großen Aufschwung genommen. So ist die Zahl der Musikschulen seither von 67 auf 215, die Anzahl der Musikschüler von rund 35.000 auf über 140.000 und die Wochenstundenzahl von rund 6.400 auf über 67.000 angestiegen.
Die im Bayerischen Landesentwicklungsprogramm wie auch im Bayerischen Musikplan als politisches Ziel angestrebte flächendeckende Versorgung Bayerns mit einem Musikschulangebot ist in einigen ländlichen Bereichen noch nicht erreicht. Gleichwohl sind die Musikschulen mittlerweile zum tragenden Fundament der gesamten Musikkultur geworden. Sie bilden im wesentlichen das Nachwuchsreservoir für die gesamte Palette der Laien- und auch der Berufsmusik.
Für die hohe Qualität der bayerischen Musikschulen ist die im Jahr 1984 erlassene Bayerische Musikschulverordnung von entscheidender Bedeutung. Nach dieser Verordnung darf die Bezeichnung "Musikschule" bzw. "Sing- und Musikschule" nur von solchen Einrichtungen geführt werden, die bestimmte Mindestanforderungen hinsichtlich Fächerbreite, Qualifikation der Lehrkräfte, Angebot von Ensembleunterricht u. a. erfüllen.
Die Musikschulen finanzieren sich im Landesdurchschnitt zu 46% durch die kommunale Beteiligung, zu 41% durch die Unterrichtsgebühren und zu rund 12% (der Lehrpersonalausgaben) durch einen Zuschuss des Freistaats Bayern. Der staatliche Zuschuss ist seit 1986 von 5,5 Mio. DM auf 17,9 Mio. Euro im Jahr 2019 angestiegen. Er wird in vollem Umfang dem Verband Bayerischer Sing- und Musikschulen zugewiesen, der ihn im Auftrag des Staatsministeriums nach vorgegebenen Förderrichtlinien an die Musikschulen weitergibt.