Musikalische Nachwuchs- und Begabtenförderung
Einen besonderen Schwerpunkt bayerischer Musikförderung bildet die Förderung des musikalischen Nachwuchses. Folgende Maßnahmen wurden vom Freistaat Bayern initiiert, finanziell oder in anderer Weise unterstützt.
Programm für individuelle Begabtenförderung
Aus dem Programm für individuelle Begabtenförderung erhalten musikalisch begabte und bedürftige junge Musiker vor Beginn einer musikalischen Berufsausbildung Unterrichtsstipendien, Zuschüsse zu den Fahrtkosten, zum Besuch des Musikunterrichts und Beihilfen zur Instrumentenbeschaffung.
Wettbewerbe "Jugend musiziert"
Die Wettbewerbe finden jährlich auf der Ebene der Städte und Regionen (Regionalwettbewerbe), der Länder (Landeswettbewerb) und des Bundes (Bundeswettbewerb) statt. An den Regionalwettbewerben nehmen in Bayern zwischen 1.000 und 1.600 Jugendliche teil. Für den Landeswettbewerb, ferner für den Bundeswettbewerb, soweit er in regelmäßigen Abständen in Erlangen-Nürnberg-Fürth durchgeführt wird, stellt der Freistaat Bayern erhebliche Mittel zur Verfügung.
Bayerisches Landesjugendorchester
In diesem Orchester können jugendliche Teilnehmer unter Leitung bedeutender Pädagogen und Dirigenten Erfahrungen im Orchesterspiel sammeln. Das bayerische Landesjugendorchester kann auf zahlreiche Auftritte, ferner auf Rundfunk- und Fernsehaufzeichnungen verweisen. Konzertreisen führten in die Kulturmetropolen Deutschlands und ins Ausland bis nach Australien und Zypern.
Ensemblekurse
Die Ensemblekurse bieten Teilnehmern die Gelegenheit, unter Leitung erfahrener Künstler und Pädagogen kammermusikalische Werke zu erarbeiten und Fertigkeiten und Erfahrungen im Zusammenspiel zu erwerben. Die Kurse werden in Verbindung mit der Jeunesse Musicale in Weikersheim durchgeführt. Bayerische Teilnehmer erhalten dafür Stipendien.
Landesjugendjazzorchester
In diesem Orchester lernen junge Jazzmusiker das Zusammenspiel in unterschiedlichsten Formationen. Auftritte des Landesjugendjazzorchesters im In- und Ausland haben große Beachtung gefunden. Das Landesjugendjazzorchester hat seinen Sitz an der Musikakademie Marktoberdorf.
Wettbewerb "Jugend jazzt"
Der Wettbewerb findet jährlich in der Musikakademie Marktoberdorf statt. Er dient u. a. als Vorbereitungsmaßnahme für das Landesjugendjazzorchester.
Bayerische Chorakademie
Die Chorakademie besteht aus dem Landesjugendchor und - darin integriert - der Singakademie. Sie bietet in mehreren Arbeitsphasen pro Jahr und zusätzlichen Stimmbildungswochen eine vokale Ausbildung und schafft so die Voraussetzungen, dass junge Menschen ein Studium mit dem Ziel des Solosängers oder Berufschorsängers erfolgreich aufnehmen und absolvieren können.
Bayerische Orchesterakademie
Die Orchesterakademie bietet fortgeschrittenen Studenten und Absolventen der Hochschulen und Fachakademien für Musik die Möglichkeit, in einem vom Staat geförderten nichtstaatlichen Orchester am regulären Proben- und Aufführungsbetrieb teilzunehmen und Praxiserfahrungen zu sammeln. Orchesterakademien der drei Münchner Spitzenorchester (Symphonieorchester des Bayerischen Rundfunks, Münchner Philharmoniker, Bayerisches Staatsorchester) und der Bamberger Symphoniker - Bayerische Staatsphilharmonie stellen eine zusätzliche Fördermaßnahme für hoch begabte Nachwuchsmusiker dar.
Frühförderprojekt für Instrumentalisten
Dieses Projekt wurde an der Hochschule für Musik Würzburg und an der Hochschule für Katholische Kirchenmusik und Musikpädagogik Regensburg eingerichtet. Es steht jungen Musikern ab zehn Jahren offen. Sie erhalten neben ihrem regulären Schulunterricht in Würzburg und Regensburg, z. T. auch am Heimatort, eine speziell auf ihr Alter und ihre Fähigkeiten abgestimmte musikalische Ausbildung im künstlerischen Hauptfach sowie in allgmeiner Musiklehre und Gehörbildung durch Hochschullehrer. Das zunächst auf die Geige beschränkte Projekt ist inzwischen auf andere Instrumente sowie auf Komposition und Musiktheorie ausgeweitet worden. Es wird vom Freistaat Bayern finanziell gefördert, sodass der Unterricht zu günstigen Konditionen erteilt und Zuschüsse zu den Fahr- und Übernachtungskoten geleistet werden können.