Pressemitteilung
Nr. 229 - 21. September 2000
Zu dpa lby 109 vom 21.9.00 / Schulpflicht f�r Asylbewerber-Kinder
Das Kultusministerium erkl�rte, die beabsichtigte Regelung stelle hinsichtlich der Asylbewerberkinder lediglich die Rechtslage wieder her, die vor der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Jahr 1996 der allgemeinen Rechtsauffassung, auch der der Kommunen, entsprochen hat. Ziel des jetzigen Gesetzentwurfs ist es, dem Verfassungsgrundsatz �Alle Kinder sind zum Besuch der Volksschule und der Berufsschule verpflichtet" zu entsprechen. Die Kommunen haben f�r schulpflichtige Kinder den Schulaufwand zu tragen. Bez�glich der geleisteten Erstattungszahlungen an die Kommunen ab der durchgreifenden �nderung des Asylverfahrensrechts hatte der VGH ausdr�cklichen offen gelassen, ob hierauf ein Anspruch besteht.
Dorothee Erpenstein
Pressesprecherin des Bayerischen Staatsministeriums f�r Unterricht und Kultus