4. August 1998
Zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Mai 1998 im Rechtsstreit um die Kruzifixe in bayerischen Klassenzimmern stellt Kultusminister Hans Zehetmair fest:
Die Bayerische Staatsregierung ist zuversichtlich, dass die im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz verankerte Regelung von Konfliktfällen beim Anbringen von Kreuzen in Klassenzimmern der im Grundgesetz garantierten Glaubens- und Religionsfreiheit ausreichend Rechnung trägt. Durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs aufzuheben und die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zuzulassen, ist in der Sache selbst nichts entschieden.