Corona-Lockerungen Kulturfans können aufatmen: Oper, Theater und Co. kann man künftig wieder ohne Maske genießen
Mit Wirkung zum 1. Juli 2020 wird die umfassende Maskenpflicht bei Veranstaltungen in Theatern, Konzerthäusern und Kinos in geschlossenen Räumen gelockert.
Für die Besucherinnen und Besucher gilt Maskenpflicht ab dem 1. Juli 2020 nur noch, solange sie sich nicht an ihrem Platz befinden. Mit dem entsprechenden Beschluss reagierte der Ministerrat auf die positive Entwicklung des Infektionsgeschehens in Bayern. Auch die guten Erfahrungen mit der schrittweisen Öffnung von Theatern, Konzerthäusern, Kinos und anderen kulturellen Einrichtungen habe eine Rolle gespielt.
Kunstminister Bernd Sibler freut sich mit allen Kulturfans: „Mit der Lockerung der Maskenpflicht gehen wir einen weiteren wichtigen Schritt hin zum Kunst- und Kulturgenuss, wie wir ihn alle kennen, lieben und brauchen.“ Selbstverständlich seien die weiteren Maßnahmen wie die Einhaltung von Hygienevorschriften aber weiterhin wichtig.
Die bestehenden Regelungen für Mitwirkende (grundsätzliche Maskenpflicht, soweit dies nicht zu einer Beeinträchtigung der künstlerischen Darbietung führt oder solange der Mitwirkende noch keinen festen Platz eingenommen hat) bleiben von dieser neuen Regelung unberührt.
Das Gesundheitsministerium wird die erforderlichen rechtlichen Anpassungen im Zuge der Fortschreibung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vornehmen.
Weitere Informationen
- Bericht aus der Kabinettssitzung vom 30. Juni 2020
- FAQs zur Wiederaufnahme des Theater-, Konzert- und weiteren kulturellen Veranstaltungsbetriebs
- Neustart für Kunst und Kultur unter veränderten Bedingungen: Ab dem 15. Juni wieder kulturelle Veranstaltungen möglich
- Meldung zur Aufnahme des eingeschränkten Probenbetriebs für Instrumentalgruppen im Bereich der Laienmusik
Stand: 30. Juni 2020